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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
2. Angebote und Preise
3. Entwürfe, Muster, Werkzeuge, Technische Angaben, Anweichungen etc.
4. Grüner Punkt
5. Lieferbedingungen
6. Auslandslieferungen
7. Zahlungsbedingungen
8. Rücktrittsrecht
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10. Mängelrügen
11. Umtausch
12. Waren-Rücksendungen
13. Eigentumsvorbehalt
1. Geltung
Alle
Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen
ausschließlich gemäß unseren AGB. Die nachstehenden Bedingungen werden
vom Käufer mit Erteilung des Auftrages und der Annahme der Ware
anerkannt, auch dann, wenn in seinen Bestellformularen anders lautende
Bedingungen angegeben worden sind. Abweichungen müssen von uns
schriftlich bestätigt werden. Ist irgendeine Bestimmung dieser
Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der
Übrigen hiervon nicht berührt.
2. Angebote und Preise
a)
Sämtliche Angebote sind freibleibend, Muster unverbindlich.
Beschreibungen und angegebene Maße (wie Farbbezeichnungen oder
Größenangaben) sind ungefähr. Sie unterliegen keinen Normen und
berechtigen somit zu keiner Beanstandung. Anders lautende Absprachen
und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
b)
Wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, eine
Vergütung für Entwürfe, Beratung und Berechnungen zu verlangen.
c) Wenn für von uns erstellte Korrekturen innerhalb von 6 Wochen keine Freigabe erfolgt, berechnen wir die Bearbeitung.
d)
Muster werden grundsätzlich berechnet (Stückpreis + Versandkosten) und
sind von Umtausch oder Rücksendung generell ausgeschlossen.
e)
Unsere Preise sind errechnet auf Grund der heute gültigen
Werkstoffpreise, Löhne und Fremdkosten. Sollten sich diese bis zur
Lieferung erhöhen, so sind wir befugt, entsprechende Preise in Rechnung
zu stellen. Der Besteller erklärt sich hiermit schon jetzt
einverstanden. Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Bestellers ändern
hieran nichts.
3. Entwürfe, Muster, Werkzeuge, Technische Angaben, Abweichungen etc.
a)
An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen
Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Sofern
wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen
Unterlagen geliefert haben, die der Besteller uns übergeben hat,
übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht
verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte,
solche Gegenstände herzustellen oder zu liefern, so sind wir nicht
verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit
jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten
und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der Besteller verpflichtet
sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle Schäden, die uns aus
der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen, hat der
Besteller uns schadlos zu halten.
b) Werden Korrekturen
verlangt, so haftet der Besteller selbst für evtl. übersehene Fehler.
Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von
Bestellungen, Werbetexten etc. per Telefon oder Datenübertragung, so
übernehmen wir dafür keine Haftung. Es empfiehlt sich in solchen
Fällen, dass der Besteller die übermittelten Angaben schriftlich
bestätigt.
c) In Anbetracht unserer Konstruktionsleistung
bleiben Werkzeuge, Formen, sonstige Einrichtungen und Druckvorlagen
unser ausschließliches Eigentum.
d) Erhalten wir von unserem
Kunden Disketten (oder andere Datenträger) mit Grafik- oder anderen
Daten, gehen wir davon aus, dass es sich um Sicherungskopien handelt.
Eine Gewährleistung können wir für diese Datenträger nicht übernehmen.
e)
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Abweichungen produkt- und
produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim
Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können.
Aus technischen Gründen können Maßabweichungen bis zu 10 % auftreten.
Reklamationen bezüglich der aufgeführten Abweichungen sind
ausgeschlossen.
f) Farbwerte und Motivtreue halten wir, im
Rahmen der für den Textildruck/Stickerei üblichen Toleranzen, ein.
Geringe Farbabweichungen bei eingefärbter Ware innerhalb einer
Lieferung müssen akzeptiert werden.
g) Bei
Wiederholungsaufträgen kann es produktionstechnisch bedingt zu
Farbabweichungen oder Modelländerungen kommen. Unerhebliche
Abweichungen gewähren keine Ansprüche.
4. Grüner Punkt
Wir
gehen davon aus, dass es sich bei der Bestellung von Baumwolltaschen um
reine Werbeartikel handelt, die nicht unter die Verpackungsverordnung
fallen. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie uns mit der Dualen
Abrechnung gegenüber dem System Deutschland schriftlich beauftragen.
Die Kosten der Abrechnung werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
25 Euro je Abrechnung an Sie weiterberechnet.
5. Lieferbedingungen
a)
Die Liefertermine, seien sie vom Käufer vorgeschrieben oder von uns
genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit. Etwaige
Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Bei Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
b)
Lieferung in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet. Teillieferungen
gelten als selbstständige Geschäfte. Differenzen hieraus heben den
unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf.
c) Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor, da sie aus
technischen Gründen nicht vermeidbar sind. Berechnet wird die
tatsächlich gelieferte Menge.
d) Bis zu 3 % Ausschuss muss beim Textildruck gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich ist nicht möglich.
e)
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der
Versand stets nach unserem Ermessen.
6. Auslandslieferungen
Alle
Geschäfte und Verkäufe in das Ausland sind auf der Grundlage dieser AGB
abgeschlossen. Über alle Rechte aus diesem Vertragsverhältnis
entscheidet ausschließlich deutsches Recht. Für den Fall, dass wir im
Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung
unserer vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtete sich der
Käufer zur Übernahme und Zahlung aller gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten zzgl. Anwaltsgebühren. Der Kunde im Ausland
erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
7. Zahlungsbedingungen
a)
Unsere Rechnungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
sind innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder
innerhalb 30 Tagen rein netto zahlbar. Erstkunden beliefern wir bis zur
Vorlage entsprechender Referenzen per Vorauskasse mit 3 % Skonto. Wir
behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen
nur per Nachnahme, Vorauskasse oder anderen mit dem Kunden zu
vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.
b) Bei
Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 10.00 € je Mahnung und
Verzugszinsen entsprechend dem banküblichen Zinssatz berechnet. Ferner
sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne
Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung
entgegengenommen.
d) Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht
als Stundung. Sämtliche aus der Wechselhereinnahme entstandenen Kosten
gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Rücktrittsrecht
Der
Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn Zweifel
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. wegen Scheck- oder
Wechselprotest, Klagen von dritter Seite, entstehen. Das gleiche gilt,
wenn der Käufer mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Herrnhut. Gerichtsstand ist Löbau bzw. Görlitz.
10. Mängelrügen
a)
Beanstandungen können nur innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der Lieferung
berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.
b)
Rechtzeitig gerügte Warenmängel berechtigen den Käufer nicht zur
Minderung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Minderungsansprüche
dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl mängelfreie Ersatzware
liefert, gegen Rückgabe der gelieferten mangelhaften Ware. Irgendwelche
weiteren Ersatzansprüche scheiden grundsätzlich aus.
11. Umtausch
Ein
Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien,
verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- und Portokosten
sowie Kosten für Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des
Käufers.
12. Waren Rücksendungen
Liegt
ein Lieferantenfehler vor, holen wir die Ware kostenfrei bei Ihnen ab.
Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte frei
Haus zu. Wir akzeptieren Rücksendungen neuwertiger, unveredelter Ware,
wenn unsere Lieferung nicht länger als zwei Wochen zurückliegt. Nach
Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den
berechneten Warenwert abzüglich 15 % Handlingskosten, mindestens 5.00 €
Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
13. Eigentumsvorbehalt
a)
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer
den Kaufpreis bezahlt und alle Forderungen des Verkäufers aus der
Geschäftsverbindung beglichen hat.
b) Die Veräußerung im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware
bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung des
Verkäufers weder verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden.
c)
Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
wird der Verkäufer entsprechend seinem wertmäßigen Anteil
Miteigentümer. Das Eigentums- oder Miteigentumsrecht tritt der Käufer
im voraus an den Verkäufer ab. Der Erwerb des Verarbeitungseigentums
ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach §
950 BGB. Die im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Verwendung des
gelieferten Materials bzw. der gelieferten Teile entstehenden Ansprüche
des Käufers gegen Dritte werden hierdurch bis zur Höhe der im Zeitpunkt
der Weiterverarbeitung/Verwendung noch offenen Kaufpreisforderungen an
den Verkäufer abgetreten. Hierzu bedarf es keiner besonderen
Abtretungserklärung. Solange der Käufer seine eigenen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt, bleibt er
ermächtigt, die zedierten Forderungen einzuziehen. Kommt er jedoch
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Verkäufer die
Zession offenlegen und Zahlung unmittelbar von den Abnehmern des
Käufers verlangen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem
Verkäufer sofort mitzuteilen.